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BGH, 19.10.2011 - 2 StR 399/11 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der genauen Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in einer Einziehungsanordnung bzgl. Betäubungsmittel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Notwendigkeit der genauen Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in einer Einziehungsanordnung bzgl. Betäubungsmittel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.2008 - 2 StR 144/08
MDMA-Base (nicht geringe Menge); Einziehung (genaue Bezeichnung der Gegenstände; …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 399/11
Bei einer Einziehungsanordnung müssen die einzuziehenden Gegenstände so genau bezeichnet sein, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08, StraFo 2008, 302).